Gemeinde WOL - Nein Danke
  ALG 2 Freibeträge
 

 

Wie hoch sind die Freibeträge bei ALG 2?

welche Freibeträge bekomme ich?

Wer sich zum ALG II etwas dazu verdienen will, muss die Freibeträge kennen. Das vermeidet Ärger mit der Arbeitsagentur und nur so haben Sie am Ende wirklich mehr als ohne Nebenverdienst.

Die letzte Änderung des Freibetrags war im August 2006. Seitdem kann jeder Empfänger von ALG II 100.- Euro ohne Abzug dazu verdienen. (mehr zum Thema: Hartz IV Einkommen)

Erwerbstätigen-Freibeträge

Über den Grundfreibetrag von 100 Euro (bzw.notwendige Betriebsausgaben und Werbungskosten) dürfen Sie behalten:

  • 20 Prozent ihrer Brutto-Einkünfte zwischen 100 Euro und 800 Euro (= maximal 140 Euro)
  • plus 10 Prozent der Brutto-Einkünfte zwischen 800 und 1.200 Euro (= maximal 40 Euro)
  • mit minderjährigem Kind liegt die Grenze bei 1.500 Euro

Höhere Einkünfte werden vom Arbeitslosengeld II abgezogen.

Wie die ARGE Freibeträge ermittelt

Die Agentur für Arbeit regelt wie folgt:

Wichtig: Für die Höhe Ihres Freibetrags ist das Bruttoeinkommen (Einkommen vor Steuern und Abgaben) entscheidend. Die Freibeträge addieren sich jeweils. Das heißt, verdienen Sie mehr als 100,- €, wird der Freibetrag für die ersten 100,- trotzdem so berechnet, als würden sie genau 100,- € verdienen (die ersten 100,- € bleiben also komplett anrechnungsfrei). Nur für den Betrag, den Ihr Einkommen größer ist als 100,- € gelten die neuen Regelungen. Gleiches gilt bei den anderen Grenzen:

  • Die ersten 100,- € aus Erwerbseinkommen werden nicht angerechnet (Grundfreibetrag),
  • zusätzlich bleiben 20% des über 100,- aber unter 800,- € liegenden Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei.
  • Zusätzlich zu den beiden anderen Freibeträgen werden 10% von ihrem Bruttolohn über 800,- € bis zur Verdienstobergrenze nicht angerechnet. Bei Hilfebedürftigen ohne Kind liegt die Verdienstobergrenze bei einem Bruttoeinkommen von 1.200,- €, bei Hilfebedürftigen mit mindestens einem Kind bei 1.500,- €.

Beispiel: Bei einem Bruttoeinkommen von 1.000,- € beträgt das Nettoeinkommen in der Steuerklasse III rund 780,- €. Der Freibetrag errechnet sich jedoch aus dem Bruttoeinkommen von 1.000,- €. Davon liegen 200,- € über der 800,- €-Grenze. Von diesen bleiben 10% anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 800,- € liegen 700,- über der 100,-€-Grenze. Davon werden 20% nicht angerechnet. Die verbleibenden 100,- € sind komplett anrechungsfrei. Der Freibetrag errechnet sich also:

20,- € (10% von 200,- €, dem Betrag zwischen 800,- € und 1.000,- €).
+ 140,- € (20% von 700,-€, dem Betrag zwischen 100,- € und 800,- €)
+ 100,- € (Grundfreibetrag)
= 260,- €

220,- € zahlen Sie an Steuern und Sozialabgaben. Auf die Grundsicherung angerechnet wird freilich nur das Nettoeinkommen von 780,- €. Davon wird der Freibetrag von 260,- € abgezogen. Somit wird die Grundsicherung um 520,- € gekürzt. Unterm Strich bleiben also 260,- € mehr in der Kasse.

 
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